Herstellergarantie
Garantiebedingungen für VeroTENT Zeltgestelle
Herstellergarantie der Oberaigner Partyzelt & Catering GmbH auf die Zeltgestelle der VeroTENT-Faltzelte. Diese Bedingungen gelten für Zelte, die ab dem 15. Oktober 2026 neu gekauft wurden.
Auf einen Blick
| Gestell | Premium-Serien: Luxea 7 Jahre, Classic 5 Jahre · Einsteiger-Serien: Starter, Budget40, Budget50 3 Jahre |
|---|---|
| Beginn | mit dem Lieferdatum |
| Korrosion | Aluminiumbauteile: lebenslang (Nutzungsdauer des Gestells) |
| Luxea | Aluminium-Verbindungsteile: lebenslang gegen Bruch |
| Ersatzteile | mindestens 15 Jahre lieferbar |
| Im Garantiefall | Ersatzteil kostenlos; Versand des Ersatzteils in Österreich und Deutschland kostenlos; Einbau durch Sie |
| Nachweis | Rechnung genügt – keine Registrierung |
| Wo | in der EU und der Schweiz |
| Weiterverkauf | Garantie geht mit Originalrechnung und Anleitung auf den Käufer über |
Das ist die Kurzfassung. Verbindlich sind die Bedingungen in den Abschnitten 1 bis 15.
- Wer die Garantie gibt – und wofür sie gilt
- Was die Garantie umfasst
- Was die Garantie nicht umfasst
- Wann ein Garantiefall vorliegt
- Wie lange die Garantie gilt
- Lebenslange Korrosionsgarantie
- Lebenslange Garantie auf die Aluminium-Verbindungsteile der Luxea
- Was wir im Garantiefall tun
- Wann die Garantie nicht gilt
- So melden Sie einen Garantiefall
- Wo die Garantie gilt
- Für wen die Garantie gilt – und beim Weiterverkauf
- Garantie und gesetzliche Gewährleistung – der Unterschied
- Ersatzteile für mindestens 15 Jahre
- Schlussbestimmungen
1Wer die Garantie gibt – und wofür sie gilt
Garantiegeber ist die Oberaigner Partyzelt & Catering GmbH, Pfarrwald 46, 3354 Wolfsbach, Österreich, Firmenbuchnummer FN 146732h, E-Mail
Die Garantie gilt für VeroTENT-Faltzelte der Premium-Serien Classic und Luxea und der Einsteiger-Serien Starter, Budget40 und Budget50, die ab dem 15. Oktober 2026 neu gekauft wurden.
Die Garantie ist freiwillig. Sie kommt zu Ihren gesetzlichen Rechten hinzu und schränkt diese nicht ein (Abschnitt 13).
2Was die Garantie umfasst
Die Garantie gilt nur für das Zeltgestell. Dazu gehören: Scherenprofile und Dachprofile; Standbeine (Außen- und Innenprofil, ohne Fuß); Giebelstangen und Spannteller; Höhenverstellung (Federbolzen, Zugring oder Schnapper); Träger und Gleiter für Standbeine und Giebelstangen; Verbindungsstücke; Druckknöpfe und sonstige Einrastmechanismen; Schrauben; sonstige Teile des Gestells, soweit Abschnitt 3 sie nicht ausnimmt.
Bricht ein Verbindungsstück oder ein Gleiter wegen eines Material- oder Verarbeitungsfehlers, ist das bei allen Modellreihen ein Garantiefall. Normaler Verschleiß beweglicher Teile – zum Beispiel abgenutzte Gleiter oder nachlassende Federkraft – ist kein Garantiefall.
Die Oberfläche des Gestells (Pulverbeschichtung, Eloxierung) ist nur umfasst, soweit sie das Gestell schützt (Abschnitt 6). Kratzer, Abrieb und Verfärbungen sind nicht umfasst.
3Was die Garantie nicht umfasst
Alle anderen Teile des Zelts, insbesondere:
- Dachplane und Seitenwände mit Klettverschlüssen, Reißverschlüssen und Schlaufen;
- Fußteile – für Aluminium-Standfüße gilt allein die Korrosionsgarantie in Abschnitt 6;
- Abspannseile, Gewichte, Heringe und Verankerungen;
- Transporttasche und Transportrollen;
- Theken und Halterungen, Querstangen, Bodenstangen;
- Zubehör jeder Art.
Für diese Teile gelten Ihre gesetzlichen Rechte (Abschnitt 13).
4Wann ein Garantiefall vorliegt
Ein Garantiefall liegt vor, wenn ein Bauteil aus Abschnitt 2 innerhalb der Garantiedauer wegen eines Material- oder Verarbeitungsfehlers bricht, reißt, sich dauerhaft verformt oder nicht mehr funktioniert – und Sie das Zelt nach der Aufbau- und Betriebsanleitung aufgebaut, verwendet, gesichert, beaufsichtigt, gepflegt, abgebaut, transportiert und gelagert haben.
Die Garantie gilt nur für Mängel an den in Abschnitt 2 genannten Bauteilen. Sie ist keine Zusage, dass das Zelt als Ganzes eine bestimmte Lebensdauer, Widerstandsfähigkeit, Stabilität oder Leistungsfähigkeit erreicht. Teile aus Abschnitt 3 sind nicht umfasst.
Maßgeblich ist die Aufbau- und Betriebsanleitung Ihrer Serie in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Lieferung gilt (Stand-Angabe in der Anleitung). Wir übergeben sie Ihnen mit dem Zelt – gedruckt oder digital, zum Beispiel über einen Link oder QR-Code. Sie ist jederzeit unter verotent.com/setup abrufbar; auf Wunsch senden wir sie Ihnen kostenlos gedruckt zu.
5Wie lange die Garantie gilt
Die Garantiedauer hängt von der Serie ab:
| Serie | Modellreihe | Garantiedauer auf das Gestell |
|---|---|---|
| Premium-Serien | VeroTENT Luxea | 7 Jahre |
| VeroTENT Classic | 5 Jahre | |
| Einsteiger-Serien | VeroTENT Starter | 3 Jahre |
| VeroTENT Budget40 | 3 Jahre | |
| VeroTENT Budget50 | 3 Jahre |
Die Garantie beginnt mit dem Lieferdatum des Erstkaufs.
Garantieleistungen oder ein Weiterverkauf verlängern die Garantie nicht und lassen sie nicht neu beginnen. Für ersetzte oder reparierte Teile gilt die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie.
6Lebenslange Korrosionsgarantie
Für alle Aluminiumbauteile des Gestells – auch für die Aluminium-Standfüße von Classic und Luxea, die sonst nicht unter die Garantie fallen (Abschnitt 3) – garantieren wir lebenslang, dass sie nicht so korrodieren, dass ihre Tragfähigkeit oder Funktion beeinträchtigt wird.
„Lebenslang“ bedeutet in diesen Bedingungen die gesamte Nutzungsdauer des Gestells, also den Zeitraum, in dem es bestimmungsgemäß und nach der Aufbau- und Betriebsanleitung verwendet werden kann.
Nicht umfasst sind: Verfärbungen, Kratzer und Abplatzungen der Beschichtung; Korrosion oder Weißrost (oberflächliche Oxidation) durch nasse Lagerung, Salz, Meeresluft, Streusalz, Chemikalien oder unpassende Reinigungsmittel; Stahlteile wie Schrauben, Bolzen und Stifte; die Stahl-Standfüße von Starter, Budget40 und Budget50.
Im Garantiefall ersetzen wir das Bauteil. Den Einbau übernehmen Sie; auf Wunsch bauen wir es gegen Berechnung nach Aufwand ein. Im Übrigen gelten die Abschnitte 4 und 8 bis 12.
7Lebenslange Garantie auf die Aluminium-Verbindungsteile der Luxea
Für die Aluminium-Verbindungsstücke und die Aluminiumkörper der Gleiter der Modellreihe Luxea garantieren wir lebenslang (Abschnitt 6), dass sie nicht wegen eines Material- oder Verarbeitungsfehlers brechen.
Nicht lebenslang, sondern 7 Jahre (Abschnitt 5) gedeckt sind: Druckknöpfe, Federbolzen und sonstige Einrastmechanismen, Kunststoffteile, Federn und Schrauben.
Nicht umfasst sind Verschleiß, unsachgemäße Handhabung, Wetterschäden und alle Fälle aus Abschnitt 9.
Im Garantiefall ersetzen wir das Bauteil. Den Einbau übernehmen Sie; auf Wunsch bauen wir es gegen Berechnung nach Aufwand ein. Im Übrigen gelten die Abschnitte 4 und 8 bis 12.
8Was wir im Garantiefall tun
Wir entscheiden – soweit gesetzlich zulässig – ob wir das Ersatzteil liefern, das Bauteil reparieren oder das Bauteil bzw. das ganze Gestell gegen ein passendes Teil oder Gestell tauschen. Wir ersetzen dabei das kleinste Teil, das den Fehler behebt – zum Beispiel einen Gleiter, nicht das ganze Standbein. Gibt es das Originalteil nicht mehr, liefern wir ein passendes Teil.
Kostenlos sind: das Ersatzteil und sein Versand an Sie (siehe „Versand im Garantiefall“) oder – wenn wir eine Reparatur gegenüber dem Ersatzteil als vorteilhafter bewerten – eine Reparatur, die wir an unserem Standort in Wolfsbach, Österreich, durchführen.
Nicht umfasst sind: der Aus- und Einbau des Teils bei Ihnen, Ihre Arbeitszeit und eine Anreise durch uns. Ersatzteile liefern wir zum Selbsteinbau. Auf Wunsch bauen wir das Teil bei uns in Wolfsbach gegen Berechnung nach Aufwand ein.
Versand im Garantiefall
- Ersatzteile an Sie: innerhalb Österreichs und Deutschlands kostenlos. In andere Länder tragen Sie die Versandkosten sowie etwaige Zölle und Einfuhrabgaben. Ein von uns repariertes Teil senden wir zu denselben Bedingungen zurück.
- Einsendung an uns: nur, wenn wir das Teil zur Prüfung oder Reparatur ausdrücklich anfordern. Die Kosten der Einsendung tragen Sie.
- Verpacken Sie das Teil bitte transportsicher und verwenden Sie einen üblichen Versanddienstleister mit Transportversicherung. Senden Sie nichts unaufgefordert ein.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über, wenn wir sie zurückfordern.
Weitere Ansprüche aus dieser Garantie – etwa auf Preisminderung, Rückabwicklung des Kaufs oder Ersatz von Folgeschäden – bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig. Unsere Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden bleibt unberührt. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt (Abschnitt 13).
9Wann die Garantie nicht gilt
Soweit gesetzlich zulässig, gilt die Garantie nicht für Schäden durch:
- Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung, insbesondere der Betriebsgrenzen zu Windgeschwindigkeit, Abspannung, Verankerung und Ballast sowie der Pflicht zum rechtzeitigen Abbau;
- unterlassene oder unsachgemäße Wartung und Pflege, insbesondere wenn das Gestell nicht nach Anleitung gereinigt, getrocknet und auf lose oder beschädigte Teile kontrolliert wurde;
- Wind, Sturm, Schnee, Hagel, Starkregen und sonstige Witterungseinflüsse, wenn die Betriebsgrenzen laut Anleitung überschritten wurden, das Zelt nicht nach Anleitung gesichert war oder während der Witterungseinwirkung unbeaufsichtigt aufgebaut blieb;
- Überlastung, etwa durch das Anhängen schwerer Lasten, das Besteigen des Gestells oder das Anbringen von Ausrüstung, für die das Gestell nicht vorgesehen ist;
- Transport, Fall oder Stoß sowie unsachgemäße Lagerung, insbesondere im nassen Zustand;
- Eingriffe, Reparaturen oder Umbauten durch Dritte oder Teile, die nicht von uns stammen;
- normalen Verschleiß sowie Kratzer, Abrieb und Verfärbungen;
- Korrosion durch äußere Einflüsse wie Streusalz, Meeresluft, Chemikalien oder unpassende Reinigungsmittel;
- Feuer, Vandalismus, Diebstahl, Unfall oder höhere Gewalt.
Ein aufgebautes Zelt muss durchgehend beaufsichtigt werden. Schäden, die auf fehlende Beaufsichtigung zurückzuführen sind – etwa weil bei aufkommendem Wind niemand abspannen, beschweren oder abbauen konnte –, sind nicht umfasst.
10So melden Sie einen Garantiefall
Schreiben Sie an
- eine Kopie der Kaufrechnung – sie genügt als Nachweis;
- Modellbezeichnung und Größe des Zelts. Sind Sie sich beim Modell nicht sicher, helfen wir Ihnen gerne weiter: Schicken Sie uns ein Detailfoto des betroffenen Bauteils und ein Gesamtfoto des Gestells, dann bestimmen wir die Modellreihe gemeinsam mit Ihnen. Die Größe des Zelts geben Sie bitte in jedem Fall an;
- Fotos des Schadens und des betroffenen Bauteils;
- eine kurze Beschreibung, wie der Schaden entstanden ist (Aufbausituation, Sicherung, Witterung);
- auf Anfrage weitere angemessene Unterlagen und Informationen.
Ob Sie das Bauteil zur Prüfung einsenden sollen, entscheiden wir im Einzelfall. Die Versandregeln stehen in Abschnitt 8.
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von 10 Werktagen und sagen Ihnen, wie es weitergeht. Ob ein Garantiefall vorliegt und welche Leistung wir erbringen, teilen wir Ihnen nach der Prüfung mit. Eine Ablehnung begründen wir schriftlich. Wenn wir Unterlagen anfordern, ist das weder eine Anerkennung noch eine Ablehnung des Anspruchs.
Voraussetzungen: Der Kaufpreis ist vollständig bezahlt, und Sie sind Eigentümer des Zelts (Abschnitt 12).
Wie wir Ihre Daten verarbeiten, steht unter verotent.com/datenschutz.
11Wo die Garantie gilt
Die Garantie gilt für Zelte, die ab dem in Abschnitt 1 genannten Datum neu bei uns oder bei einem unserer Händler gekauft wurden und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz verwendet werden. Die Versandkosten regelt Abschnitt 8.
12Für wen die Garantie gilt – und beim Weiterverkauf
Die Garantie gilt für den ersten Endkunden, der das Zelt neu bei uns oder bei einem unserer Händler gekauft hat – gleich, ob Verbraucher oder Unternehmer. Endkunde ist, wer das Zelt für den eigenen Gebrauch kauft und nicht zum Weiterverkauf. Als Nachweis genügt die Rechnung.
Verkaufen Sie das Zelt weiter, geht die Garantie auf den Käufer über, wenn Sie ihm die Originalrechnung und die Aufbau- und Betriebsanleitung mitgeben – gedruckt oder als Link auf verotent.com/setup.
13Garantie und gesetzliche Gewährleistung – der Unterschied
Neben dieser Garantie haben Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber Ihrem Verkäufer. Diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt und sind für Sie kostenlos. Sie entscheiden selbst, worauf Sie sich berufen; beides gilt nebeneinander.
| Gesetzliche Gewährleistung | VeroTENT Garantie | |
|---|---|---|
| Wer haftet | Ihr Verkäufer (wir oder der Händler) | Wir als Hersteller – egal, wo Sie gekauft haben |
| Wie lange | 2 Jahre ab Übergabe; in Österreich nach einer Reparatur einmal um ein Jahr länger | Gestell 3, 5 oder 7 Jahre; Korrosion und Luxea-Verbindungsteile lebenslang |
| Wofür | Alle Mängel, die bei der Übergabe schon vorhanden waren – auch an Plane, Tasche und Zubehör | Material- und Verarbeitungsfehler am Gestell nach diesen Bedingungen |
| Beweis | Im ersten Jahr wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand | Sie zeigen den Schaden (Rechnung, Fotos, Beschreibung); wir prüfen |
| Kosten | Vollständig kostenlos, einschließlich Aus- und Einbau | Ersatzteil und Reparatur in Wolfsbach kostenlos; Ersatzteilversand in Österreich und Deutschland kostenlos; Einsendung und Einbau durch Sie |
| Rechtsgrundlage | Gesetz – kann nicht ausgeschlossen werden | Freiwilliges Versprechen von uns – Inhalt sind diese Bedingungen |
Die Angaben zur Gewährleistung sind eine unverbindliche Übersicht für Verbraucher in Österreich und Deutschland. Rechtsverbindlich ist allein das jeweilige Gesetz; in anderen Ländern gilt das dortige Recht.
Gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Für Unternehmer richten sich die Gewährleistungsrechte nach dem Kaufvertrag und den dort vereinbarten Bedingungen. Die Garantie selbst gilt für Unternehmer unverändert (Abschnitt 12).
14Ersatzteile für mindestens 15 Jahre
Unabhängig von der Garantie halten wir Ersatzteile für VeroTENT-Zeltgestelle mindestens 15 Jahre ab Kaufdatum lieferbar – als Originalteil oder als passendes Teil, mit dem das Gestell weiter genutzt werden kann.
Gibt es in dieser Zeit weder das Originalteil noch ein passendes Teil, bieten wir Ihnen ein Ersatzgestell derselben oder einer ähnlichen Größe aus dem aktuellen Sortiment mit 30 % Nachlass auf den Listenpreis an. Weitere Ansprüche aus dieser Zusage bestehen nicht.
Innerhalb der Garantiedauer sind Ersatzteile im Garantiefall kostenlos, sonst gegen Berechnung zuzüglich Versand. Den Einbau übernehmen Sie; auf Wunsch bauen wir gegen Berechnung nach Aufwand ein.
Die Lieferung eines Ersatzteils verlängert weder die gesetzliche Gewährleistung noch die Garantien aus den Abschnitten 5, 6 und 7.
15Schlussbestimmungen
Gegenüber Unternehmern gilt österreichisches Recht.
Gegenüber Verbrauchern bestimmt sich das anwendbare Recht nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben in jedem Fall unberührt.
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
Es gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Kaufs unter verotent.com/garantie veröffentlicht war. Sie erhalten sie spätestens mit der Lieferung als PDF.
Stand 10/2026 · Oberaigner Partyzelt & Catering GmbH · Marke VeroTENT · Pfarrwald 46, 3354 Wolfsbach, Österreich · Tel. +43 7477 82730 ·