AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VEROTENT PREMIUM
1. Geltungsbereich
1.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen, Dienste und Leistungen, die OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH, Königleiten 11, 3354 Wolfsbach, (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“) unter der Domain www.verotent.com (sowie dazugehörigen Subdomains wie dem Onlineshop) oder in sonstigem Zusammenhang (z.B. per E-Mail, Telefon, schriftlich oder vor Ort) für den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Käufer“) erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
1.2. Vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen, um rechtswirksam zu sein.
1.3. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen sowie bei Folgeaufträgen gelten diese Bestimmungen auch, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers wird automatisch widersprochen, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern (B2C).
1.5. Verbraucher im Sinne des KSchG ist jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Allgemeines
2.1. Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich und unentgeltlich. Alle mündlichen Auskünfte vor Vertragsabschluss sind unverbindlich. Angebote werden verbindlich, sobald der Auftraggeber das schriftliche Angebot schriftlich annimmt und der Auftragnehmer nicht innerhalb von fünf Werktagen widerspricht.
2.2. Stillschweigen gilt nicht als Auftragsannahme.
2.3. Bei Bestellungen im Onlineshop gilt der Vertrag mit der an den Auftraggeber übermittelten Bestellbestätigung als abgeschlossen. Ohne Übermittlung der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Zustimmung erteilt und der Auftragnehmer nicht innerhalb von fünf Werktagen widerspricht.
2.4. Weicht die Auftragsbestätigung von der ursprünglichen Bestellung ab, so gilt diese als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht unverzüglich schriftlich der Auftragsbestätigung widerspricht.
2.5. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber berechtigt, Abänderungen gegenüber dem Angebot oder Auftragsbestätigung bzw. der Bestellung vorzunehmen, soweit sie sachlich gerechtfertigt, geringfügig und dem Auftraggeber zumutbar sind. Wesentliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
2.6. Vertragsgrundlage ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie die vom Auftraggeber übermittelten Daten, Informationen und Unterlagen.
2.7. Aufträge können wie folgt erteilt werden:
- per E-Mail
- schriftlich an die Anschrift von OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH
- per telefonischer Auftragsannahme
- über den Onlineshop
- persönlich
2.8. Daten können wie folgt an OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH übermittelt werden:
- per digitaler Übertragung
- per E-Mail-Anhang bis max. 20 MB
2.9. Der Auftragnehmer schließt bezüglich übermittelter Aufträge und Daten eine Prüf- und Warnpflicht beim Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragten Dritten ausdrücklich aus. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck und die Freiheit von Rechten Dritter (Marken-, Urheber- oder sonstige Rechte etc.).
2.10. Der Transfer von Daten und Unterlagen an den Auftragnehmer erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr des Verlustes oder der Veränderung von elektronisch übermittelten Daten trägt daher der Auftraggeber. Datensicherungen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten jeglicher Art zu sichern oder zu archivieren. Unabhängig davon ist der Auftragnehmer berechtigt, Kopien der zur Verfügung gestellten Daten anzufertigen.
2.11. Die für einen Druck erforderlichen Daten werden vom Auftraggeber als reproduktionsfähige CMYK-Datei zur Verfügung gestellt. Vom Auftraggeber vorher freigegebene notwendige Nachbearbeitungen können durch den Auftragnehmer oder einen Dritten gegen Vergütung korrigiert werden, wobei diesbezügliche Kosten der Auftraggeber trägt. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen werden vom Auftraggeber genehmigt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Endprodukt gegenüber einem korrekturfähigen Zwischenprodukt („Proof“) geringfügige Abweichungen aufweisen kann, die durch unterschiedliche Fertigungsverfahren, Bildschirmkalibrierungen und Unterschieden in den Druckmaterialien bedingt sind.
2.12. Sofern ein individueller Druck vereinbart ist, erhält der Kunde vor Produktionsbeginn eine Korrekturvorlage zur Prüfung. Die Ausführung der Druckarbeiten erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe (z.B. per E-Mail) durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vorlage sorgfältig auf Richtigkeit (z.B. Tippfehler, Layout) zu überprüfen. Für nicht beanstandete Fehler in der freigegebenen Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.13. Jeder Druckauftrag ist vom Auftraggeber freizugeben. Eine Freigabe ist unwiderruflich und die dargestellten Farben, Sätze etc. gelten als vom Auftraggeber genehmigt.
2.14. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erfüllung des Auftrages soweit erforderlich mitzuwirken. Insbesondere betrifft das die rechtzeitige, vollständige und in der Form geeignete Übermittlung sämtlicher Daten, Unterlagen und Informationen, die zur reibungslosen und rechtzeitigen Erfüllung des Auftrages notwendig sind. Sollte der Auftraggeber auf Schwierigkeiten seinerseits stoßen, wird er den Auftragnehmer unverzüglich informieren.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise verstehen sich in der jeweilig angeführten Währung (grundsätzlich EURO), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.
3.2. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise bzw. die Preise nach der jeweils gültigen in Bezug genommenen Preisliste.
3.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzupassen, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Auftragsausführung die für die Kalkulation maßgeblichen, von uns nicht beeinflussbaren Kostenfaktoren, insbesondere Rohstoffpreise, Transportkosten, kollektivvertragliche Lohnkosten etc. ändern. Die Preisänderung darf nur in dem Ausmaß erfolgen, in dem sich die genannten Kostenfaktoren tatsächlich auf unsere Kalkulation des konkreten Auftrags auswirken.
3.4. Wenn nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungslegung fällig. Im Falle einer außergerichtlichen Einforderung verpflichtet sich der Kunde, zweckentsprechende und notwendige Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
3.5. Zahlungen wirken nur schuldbefreiend, wenn sie auf das vom Auftragnehmer bekanntgegebene Konto überwiesen wurden.
3.6. Bei Zahlungsverzug wird die Gesamtforderung sofort fällig. Im Übrigen sind wir berechtigt, ohne weiteren rechnerischen Nachweis, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
3.7. Verschlechtern sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers wesentlich oder werden Umstände bekannt, aufgrund derer unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet erscheint, sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung zu verlangen oder unsere Lieferungen bis zur ausreichenden Sicherstellung der Gegenleistung zurückzuhalten.
4. Lieferung
4.1. Vom Auftragnehmer genannte Lieferfristen oder -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
4.2. Lieferungen erfolgen an die vom Auftraggeber angegebene Adresse.
4.3. Ereignisse höherer Gewalt, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Oberaigner Partyzelt & Catering GmbH, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Energie- oder Rohstoffmangel, staatliche Rationierungsmaßnahmen, Transportengpässe sowie unvorhersehbare Ausfälle von Produktionsanlagen oder Unterbrechungen in der Lieferkette (z. B. Pandemien oder kriegerische Auseinandersetzungen). Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Wir werden den Auftraggeber über Beginn und voraussichtliche Dauer einer solchen Behinderung unverzüglich informieren, soweit uns dies möglich und zumutbar ist. Bei Anlieferungen und Abholungen am Nutzungstag oder Veranstaltungstag bemühen wir uns um termingerechte Leistungserbringung. Wir haften nicht für Verzögerungen aufgrund außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände.
4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch Teillieferungen vorzunehmen.
4.5. Die Bestimmung der Transportart bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten und erfolgt in jedem Fall unabgeladen. Die Kosten des Transports trägt der Auftraggeber.
4.6. Mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Auftraggeber oder einen von ihm bestimmten Dritten geht die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Sache auf den Auftraggeber über. Die Gefahr geht auch dann auf den Auftraggeber über, wenn Lieferung „frei Haus“ vereinbart wurde. Hat der Auftraggeber selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, geht die Gefahr mit Aushändigung an den Beförderer über.
4.7. Handelt der Auftraggeber als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
5. Verzug
5.1. Gerät der Auftraggeber mit der Annahme der Ware in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger angemessener Ankündigung berechtigt, über die Ware anderweitig zu verfügen und diese insbesondere an Dritte zu veräußern. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere auf Ersatz der durch den Annahmeverzug verursachten Kosten und Schäden, bleiben hiervon unberührt.
5.2. Kommt der Auftraggeber mit der Bereitstellung oder Übermittlung von Daten, Informationen, Unterlagen oder sonstigen Mitwirkungsleistungen, die für die Produktion oder Leistungserbringung erforderlich sind, in Verzug, verlängern sich sämtliche Lieferfristen und Liefertermine angemessen um die Dauer des Verzugs sowie um eine angemessene Wiederanlauffrist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die auf eine solche verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber im Eigentum der Oberaigner Partyzelt & Catering GmbH. Weiters gehen sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung von noch nicht bezahlten Waren durch den Auftraggeber auf den Auftragnehmer über.
6.2. Dem Auftraggeber ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung des Vorbehaltseigentums ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
7. Gewährleistung
7.1. Handelt der Käufer von gebrauchten Gegenständen als Privater, besteht eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Ist der Käufer Unternehmer, wird die Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Gegenstände ausgeschlossen.
7.2. Beim Kauf gebrauchter Waren ohne Montage wird dem Kunden Gelegenheit gegeben, die Kaufsache zu untersuchen. Der Kunde bestätigt die Übernahme der Waren im tatsächlich bestehenden Zustand.
7.3. Werden unsere technischen Merkblätter oder Hinweise nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn nicht der Käufer nachweist, dass der gerügte Mangel nicht auf diesen Umständen beruht.
7.4. Wir übernehmen für die von uns erbrachte Leistung die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen, die abschließend die Gewährleistungsregeln enthalten und welche keine Garantie im Rechtssinne darstellen. Bei Handelsware bleiben eventuelle Herstellergarantien von diesen Bestimmungen unberührt.
7.5. Ist der Kunde Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate ab Übernahme der Ware. Mängel jeglicher Art, die der Kunde nach Ablieferung durch Untersuchung der Ware festgestellt hat bzw. feststellen hätte müssen, sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein bislang versteckter Mangel, so muss er ebenfalls unverzüglich angezeigt werden. Unterbleibt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mängelrüge, gilt die Ware hinsichtlich des nicht gerügten Mangels als genehmigt. Ist der Kunde Unternehmer, ist der Auftraggeber im Falle eines Mangels berechtigt, den Gewährleistungsbehelf nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu wählen.
7.6. Ist der Kunde Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.
7.7. Für Fremderzeugnisse können wir nur die von unseren Vorlieferanten gewährten Garantien weitergeben. Bei berechtigten Beanstandungen solcher Teile sind wir verpflichtet, die Ansprüche gegen unseren Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
7.8. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessung, Gewicht, Ausführung und Verarbeitung begründen keinen Mangel und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Beanstandungen, sofern dadurch die vereinbarte Verwendung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
7.9. Nach einer Weiterveräußerung der Ware durch den Auftraggeber sowie bei nicht vom Auftragnehmer schriftlich genehmigten Veränderungen, Bearbeitungen oder Eingriffen an der Ware sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, soweit der geltend gemachte Mangel oder Schaden auf die Weiterveräußerung, die Veränderung, die unsachgemäße Lagerung, Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen ist.
7.10. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen, bei Personenschäden oder soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.11. Ersatzlieferungen erfolgen ab Lieferwerk. Für die Rücklieferung mangelhafter Ware und die Ersatzlieferung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.12. Rücksendungen von Waren bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Genehmigte Rücksendungen sind, sofern der Auftragnehmer den Mangel nicht zu vertreten hat oder keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, frachtfrei an die vom Auftragnehmer bekannt gegebene Rücksendeadresse zu übermitteln.
7.13. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten. Bei Mängeln eines Teils der Lieferung darf der Auftraggeber Zahlungen für mangelfreie und selbständig verwendbare Teile der Lieferung nicht zurückhalten.
7.14. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.15. Bei bedruckten Zeltplanen sowie bei Stoffen kann es aufgrund produktionstechnischer Gegebenheiten, insbesondere bei gefaltetem oder gelagertem Zustand, zu geringfügigen Abfärbungen, Farbübertragungen, Faltspuren oder Veränderungen des Druckbildes kommen. Dies gilt insbesondere bei mehrfarbigen Stoffen und Druckmotiven.
7.16. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass derartige geringfügige, technisch nicht vermeidbare Erscheinungen keinen Mangel darstellen, soweit dadurch die gewöhnliche oder ausdrücklich vereinbarte Verwendung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
7.17. Stoffe, Zeltplanen und Drucke können sich durch Sonnenlicht, insbesondere UV-Strahlung, sowie durch sonstige Witterungs- und Umwelteinflüsse farblich verändern, ausbleichen oder sonstige materialtypische Veränderungen aufweisen. Art und Ausmaß solcher Veränderungen können insbesondere von Material, Farbe, Druckverfahren, Nutzungsdauer, Standort, Lagerung und Intensität der Witterungseinflüsse abhängen.
7.18. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen solcher Veränderungen sind ausgeschlossen, soweit diese auf gewöhnliche, technisch nicht vermeidbare oder witterungsbedingte Einflüsse zurückzuführen sind und keine Abweichung von einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit vorliegt.
7.19. Die eigenmächtige oder nachträgliche Bedruckung, Beschichtung oder anderweitige Veränderung der Zeltstoffe durch den Kunden oder Dritte führt zum Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der betroffenen Produkte.
7.20. Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte gewährt OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH auf die Zeltgestänge „Classic“ und „Luxea“ eine Herstellergarantie von 5 Jahren. Auf die Zeltgestänge „Starter“, „Budget40“ und „Budget 50“ gewährt OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH eine Herstellergarantie von 3 Jahren. Etwaige Forderung aus der Garantie sind per E-Mail inkl. Fotos und Belgen geltend zu machen. Diese Garantiebestimmungen trifft nur Lieferadressen aus Österreich, Deutschland oder der Schweiz. Für Schäden aufgrund von höherer Gewalt, mangelhafter Verankerung, unsachgemäßen Gebrauch, Eigenverschulden, Unfällen oder infolge von eigener Reparaturen besteht keine Garantie.
7.21. Es besteht eine 15-jährige Garantie auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Die Ersatzteile sind außerhalb eines Garantie- oder Gewährleistungsfalles jedenfalls kostenpflichtig. Ausdrücklich von dieser erweiterten Garantie ausgenommen sind Zeltplanen, Stoffe, Bedruckungen, Transporttaschen sowie Zubehör. Für diese textilen Bestandteile gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Natürlicher Verschleiß, Abrieb und Ausbleichen durch UV-Strahlung stellen keinen Mangel dar.
7.22. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.
8. Haftung
8.1. Eine Haftung des Auftragnehmers besteht nur bei Schäden aufgrund einer nachweisbaren und vertretbaren Pflichtverletzung.
8.2. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Lagerung, Verwahrung, Verwendung oder Transport zurückzuführen sind.
9. Sicherheitshinweise
9.1. Event- und Partyzelte (Faltzelte, Luftzelte, DOME-Zelte): Diese Produkte sind temporäre Konstruktionen ohne statische Wind- oder Schneelastberechnung. Die Nutzung darf nur bei geeigneten Witterungsverhältnissen erfolgen. Sie dürfen niemals bei Sturm, starkem Wind, Schneefall oder Starkregen aufgebaut oder stehen gelassen werden.
9.2. Pflanzenzelte (Winterschutz): Unsere Pflanzenzelte sind explizit für den winterlichen Außeneinsatz zum Schutz vor Kälte, regulärem Wind und Schnee konzipiert. Da es sich jedoch nicht um statisch berechnete Festbauten handelt, wird bei extremen Wetterereignissen (z. B. orkanartigen Stürmen oder extremen, ungeräumten Schneelasten) keine Haftung für Schäden am Zelt oder der darin befindlichen Pflanze übernommen.
9.3. Eigenverantwortung und Verankerung: Die sichere Verankerung sämtlicher Produkte liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers. Vollständige Hinweise entnehmen Sie bitte der jeweiligen Aufbau- und Bedienungsanleitung. Bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, mangelhafte Verankerung oder Missachtung der Witterungshinweise entstehen, übernimmt OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH keine Haftung.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften
10.1. Der Kunde hat als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Verträge, die im Fernabsatz (z.B. über den Webshop, per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
10.2. Die Ware ist unverzüglich, jedenfalls binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde uns über den Widerruf des Vertrages unterrichtet hat, an die Lageradresse Pfarrwald 46, A-3354 Wolfsbach zurückzusenden oder zu übergeben.
10.3. Der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung selbst. Im Falle eines Widerrufs, werden wir dem Kunden alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über dessen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Informationsseite https://verotent.com/shop/informationen/widerrufsbelehrungen/.
10.4. Ausnahmen vom Widerrufsrecht (WICHTIG): Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. individuell bedruckte Zeltplanen, Faltzelte mit Spezialbedruckung, Maßanfertigungen nach Kundenwunsch).
10.5. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in anderen Staaten, insbesondere in Deutschland oder der Schweiz, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des jeweils anwendbaren Rechts unberührt.
11. Bildnutzung
11.1. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, Bild- und Videomaterial von gelieferten, verkauften, vermieteten, aufgebauten oder gestalteten Produkten und damit zusammenhängenden Projekten zu Zwecken der Eigenwerbung und Unternehmenspräsentation zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der Unternehmenswebsite, in Online-Auftritten, sozialen Medien, Katalogen, Broschüren, Präsentationen, Messeunterlagen sowie in sonstigen digitalen und gedruckten Werbemitteln des Auftragnehmers.
11.2. Die Nutzung umfasst auch die Bearbeitung des Bild- und Videomaterials, insbesondere durch Zuschnitt, Größenanpassung, Farbkorrektur und grafische Aufbereitung.
11.3. Werden vom Auftraggeber geschützte Designs/Logos übermittelt, garantiert der Auftraggeber, dass er über die entsprechenden Urheber- und Markenrechte verfügt.
12. Salvatorische Klausel
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.2. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt jene gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3. Dies gilt sinngemäß auch für allfällige Vertragslücken.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in 3354 Wolfsbach.
13.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz unseres Unternehmens in 3354 Wolfsbach zuständig.
13.3. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
Oberaigner Partyzelt & Catering GmbH
FN 146732h
Königleiten 11
3354 Wolfsbach
Stand Oktober 2026