AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VEROTENT PREMIUM
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen, Dienste und Leistungen, die OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH unter der Domain www.verotent.com (sowie dazugehörigen Subdomains wie dem Onlineshop) oder in sonstigem Zusammenhang (z.B. per E-Mail, Telefon, schriftlich oder vor Ort) erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern (B2C) im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Soweit in diesen AGB Regelungen ausschließlich für Unternehmer getroffen werden, gelten diese nicht für Verbraucher.
1.3. Die AGB gelten auch für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen von OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH. Den AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden hiermit auch für die Zukunft nicht akzeptiert.
1.4. Abweichungen von den AGB bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung durch OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH.
1.5. Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich. Der Vertrag tritt somit erst am Tag der Auftragsbestätigung bzw. Auslieferung der Ware in Kraft.
Für Unternehmer gilt zusätzlich: Stillschweigen gilt nicht als Auftragsannahme. Der unternehmerische Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Weicht diese von der Bestellung ab, so gilt diese als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht unverzüglich schriftlich der Auftragsbestätigung widerspricht.
2. Auftragsabwicklung und Datenübermittlung
2.1. Grundlage für die von OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH zu erbringenden Leistungen und/oder Lieferungen ist der vom Kunden erteilte Auftrag sowie die von diesem übermittelten Daten, Informationen und Unterlagen.
Aufträge können wie folgt erteilt werden:
- über den Onlineshop
- Order per E-Mail
- schriftlich an die Anschrift von OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH
- per telefonischer oder persönlicher Auftragsannahme
2.2. OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH schließt bezüglich übermittelter Aufträge und Daten eine Prüf- und Warnpflicht beim Kunden ausdrücklich aus. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck und die Freiheit von Rechten Dritter (Marken-, Urheber- oder sonstige Rechte etc.).
2.3. Datensicherungen obliegen ausschließlich dem Kunden. Die für einen Druck erforderlichen Daten werden vom Kunden als reproduktionsfähige CMYK-Datei zur Verfügung gestellt. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, bedingt durch unterschiedliche Fertigungsverfahren und Materialien, gelten als genehmigt.
2.4. Druckfreigabe (Korrekturabzug): Sofern ein individueller Druck vereinbart ist, erhält der Kunde vor Produktionsbeginn eine Korrekturvorlage zur Prüfung. Die Ausführung der Druckarbeiten erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe (z.B. per E-Mail) durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vorlage sorgfältig auf Richtigkeit (z.B. Tippfehler, Layout) zu überprüfen. Für nicht beanstandete Fehler in der freigegebenen Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
3. Preise / Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise verstehen sich in der jeweilig angeführten Währung. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen, gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2. Wenn nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto fällig.
3.3. Bei Zahlungsverzug:
Für Unternehmer gilt: Der Kunde hat Verzugszinsen in der Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, mindestens jedoch 1% pro Monat zu entrichten.
Für Verbraucher gilt: Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 4% pro Jahr.
Im Falle einer außergerichtlichen Einforderung verpflichtet sich der Kunde, zweckentsprechende und notwendige Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
4.1. Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Adresse.
4.2. Gefahrenübergang:
Für Unternehmer gilt: Die Bestimmung der Transportart bleibt OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH vorbehalten und erfolgt unabgeladen. Die Gefahr geht auch bei Lieferung "frei Haus" mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Lieferungen erfolgen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Für Verbraucher gilt: Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung an den Beförderer über.
5. Eigentumsvorbehalt
OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH behält sich das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der Ware inklusive Nebenkosten vor. Bei fortdauerndem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware heraus zu verlangen. Für Unternehmer gilt zusätzlich: Bei Zugriffen Dritter (Pfändungen etc.) hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren.
6. Mängelmanagement / Gewährleistung
6.1. Für Unternehmer (B2B) gilt:
Mängel hinsichtlich Menge und Qualität müssen bei offenen Mängeln schriftlich innerhalb von acht Werktagen nach Eintreffen der Ware und bei verdeckten Mängeln innerhalb von drei Werktagen nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Nach Ablauf der Fristen gilt die Ware als einwandfrei übernommen (§ 377 UGB). Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung, Verbesserung oder Gutschrift verpflichtet.
6.2. Für Verbraucher (B2C) gilt:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe der Ware. Der Verbraucher kann bei einem Mangel zwischen Verbesserung (Reparatur) und Austausch wählen.
6.3. Produktspezifische Hinweise:
Beim Einsatz bedruckter Zeltplanen kann es technisch bedingt vorkommen, dass Drucke oder Stoffe im gefalteten Zustand aufeinander abfärben. Stoffe können sich aufgrund von Sonnenlicht (UV) und Witterungseinflüssen verfärben. Reklamationen aus diesen technischen/natürlichen Gründen können nicht geltend gemacht werden, sofern sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Verwahrung oder Verwendung wird keine Gewähr geleistet.
6.4. Ausschluss bei Fremdbedruckung/Veränderung:
Die eigenmächtige oder nachträgliche Bedruckung, Beschichtung oder anderweitige Veränderung der Zeltstoffe durch den Kunden oder Dritte führt zum Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der betroffenen Produkte. Dies gilt insbesondere für Schäden an Material, Nähten, Beschichtungen oder der Funktionalität, die auf solche nachträglichen Eingriffe zurückzuführen sind.
6.5. Freiwillige Herstellergarantie auf Gestänge:
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte gewährt OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH auf Zeltgestänge (Aluminium) eine freiwillige Herstellergarantie von 5 Jahren auf Material- und Produktionsfehler sowie eine 10-jährige Garantie auf Ersatzteilverfügbarkeit. Ausdrücklich von dieser erweiterten Garantie ausgenommen sind Zeltplanen, Stoffe, Bedruckungen, Transporttaschen sowie Zubehör. Für diese textilen Bestandteile gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Natürlicher Verschleiß, Abrieb, Ausbleichen durch UV-Strahlung sowie witterungsbedingte Abnutzung der Textilien stellen keinen Mangel dar und sind von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen ausgeschlossen.
7. Sicherheitshinweise und Haftungsausschluss
7.1. Event- und Partyzelte (Faltzelte, Luftzelte, DOME-Zelte): Diese Produkte sind temporäre Konstruktionen ohne statische Wind- oder Schneelastberechnung. Die Nutzung darf nur bei geeigneten Witterungsverhältnissen erfolgen. Sie dürfen niemals bei Sturm, starkem Wind, Schneefall oder Starkregen aufgebaut oder stehen gelassen werden.
7.2. Pflanzenzelte (Winterschutz): Unsere Pflanzenzelte sind explizit für den winterlichen Außeneinsatz zum Schutz vor Kälte, regulärem Wind und Schnee konzipiert. Da es sich jedoch nicht um statisch berechnete Festbauten handelt, wird bei extremen Wetterereignissen (z. B. orkanartigen Stürmen oder extremen, ungeräumten Schneelasten) keine Haftung für Schäden am Zelt oder der darin befindlichen Pflanze übernommen.
7.3. Eigenverantwortung und Verankerung: Die sichere Verankerung sämtlicher Produkte liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers. Vollständige Hinweise entnehmen Sie bitte der jeweiligen Aufbau- und Bedienungsanleitung. Bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, mangelhafte Verankerung oder Missachtung der Witterungshinweise entstehen, übernimmt OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH keine Haftung.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C) bei Fernabsatzgeschäften
8.1. Ausübung des Widerrufsrechts:
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz (z.B. über den Webshop, per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Informationsseite Widerrufsbelehrungen.
8.2. Ausnahmen vom Widerrufsrecht (WICHTIG):
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. individuell bedruckte Zeltplanen, Faltzelte mit Spezialbedruckung, Maßanfertigungen nach Kundenwunsch).
9. Referenznutzung und Bildrechte
Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Oberaigner Partyzelt & Catering GmbH (VeroTENT) die im Rahmen des Auftrages hergestellten Produkte, Drucke, Werbeträger, Faltzelte, Luftzelte, Pavillons, Messesysteme sowie sonstige Produkte zu Referenz-, Portfolio- und Eigenwerbezwecken fotografieren, visualisieren, filmen und veröffentlichen darf.
Die Veröffentlichung darf insbesondere auf Webseiten, Onlineshops, Social-Media-Plattformen, in Drucksorten, Katalogen, Präsentationen, Messeauftritten und sonstigen Werbemitteln erfolgen. (Hinweis: Werden uns vom Kunden geschützte Designs/Logos übermittelt, garantiert der Kunde, dass er über die entsprechenden Urheber- und Markenrechte verfügt.)
10. Salvatorische Klausel
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2. Gerichtsstand:
Für Unternehmer gilt: Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen gilt das sachlich zuständige Gericht von OBERAIGNER PARTYZELT & CATERING GMBH (Stadt Haag, Österreich).
Für Verbraucher gilt: Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland können nur am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
12. EU-Streitschlichtung für Verbraucher
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.